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Der Schutz der Helfenden ist Voraussetzung für die Unterstützung von Hilfebedürftigen.

 

Als Personaldienstleister mit Kolleginnen und Kollegen in unseren Teams mit einer Spezialisierung im Pflegebereich spüren wir in erster Linie Verantwortung für die Menschen, die sich auf unsere Arbeit in Pflegeeinrichtungen und Kliniken verlassen. Für Sie sind wir da. Dazu gehört aber auch, dass wir den Schutz unserer Mitarbeiter:innen, Kolleg:innen und Kunden und deren Bewohner:innen/Patient:innen sehr ernst nehmen.

 

Das Unternehmen Ehrenberg & Wehrmann hat vor dem Hintergrund des aktuellen Corona-Pandemie-Geschehens auf die Empfehlungen der Behörden zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus entschieden, ab dem 19. November die neue 3G-Regel anzuwenden. Ein Betreten unserer Büros ist damit ab sofort nur noch geimpften, genesenen und tagesaktuell negativ getesteten Personen erlaubt, sofern sie über 12 Jahre alt sind.

Der entsprechende Nachweis muss vor dem Betreten unseres Büros durch einen anerkannten Nachweis belegt werden.

 

Für unsere Mitarbeiter/innen wird sich durch die 3 -G-Regelung wenig ändern, denn die überwiegende Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen ist vollständig geimpft, teils über die sogenannte Booster-Impfung aufgefrischt. Für betriebsfremde Personen wie Dienstleister oder Bewerberinnen und Bewerber wird

die Neuregelung allerdings Kontakte etwas aufwändiger machen.

 

Wir bitten um Verständnis für die derzeitige Situation, wir von Ehrenberg & Wehrmann GmbH akzeptieren diese Einschränkungen aus unserer Mitverantwortung für die Allgemeinheit. Natürlich hoffen wir von Ehrenberg & Wehrmann GmbH, dass politische Entscheidungen zu Impf- und Teststrategien bald wieder eine Lockerung von organisatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ermöglichen.

 

*Die neue 3G-Regeln treten ab dem 24. November 2021 in Kraft. Laut Gesetz sollen die Maßnahmen am 19. März 2022 enden, können aber maximal um drei Monate verlängert werden.